Erklärung zur Barrierefreiheit
Allgemeine Informationen
Tornowski Immobilien ist bestrebt, seine Website im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.tornowski-immobilien.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA weitgehend vereinbar.
Umgesetzte Maßnahmen zur Barrierefreiheit
- Tastaturnavigation: Alle interaktiven Elemente sind per Tastatur erreichbar und bedienbar
- Screenreader-Kompatibilität: Semantisches HTML und ARIA-Labels für optimale Nutzung mit Screenreadern
- Skip-Links: Direkter Sprung zum Hauptinhalt für Tastatur- und Screenreader-Nutzer
- Fokus-Indikatoren: Deutlich sichtbare Fokus-Indikatoren für alle interaktiven Elemente
- Kontrastverhältnisse: Texte erfüllen die WCAG AA Anforderungen für Kontrastverhältnisse
- Alternative Texte: Beschreibende Alt-Texte für alle informationstragenden Bilder
- Responsive Design: Optimale Darstellung auf allen Geräten und Bildschirmgrößen
- Reduzierte Bewegungen: Respekt der Benutzereinstellung für reduzierte Bewegungen
- Formulare: Klar beschriftete Formularfelder mit eindeutigen Fehlermeldungen
Assistive Technologien
Diese Website wurde getestet mit:
- NVDA (NonVisual Desktop Access) Screenreader
- JAWS (Job Access With Speech) Screenreader
- VoiceOver (macOS und iOS)
- Tastaturnavigation in gängigen Browsern
Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen können einige Inhalte oder Bereiche der Website noch nicht vollständig barrierefrei sein. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit zu verbessern.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Probleme beim Zugriff auf diese Website haben oder uns auf Barrieren hinweisen möchten, kontaktieren Sie uns bitte:
Tornowski Immobilien
Kälbermoor 13
25492 Heist, Deutschland
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 7 Werktagen zu beantworten und Ihnen bei Problemen zu helfen oder alternative Zugangsmöglichkeiten anzubieten.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihr Feedback zur Barrierefreiheit nicht angemessen berücksichtigt wurde, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren finden Sie bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung.
Die Barrierefreiheit dieser Website wird regelmäßig überprüft und verbessert.