Informationen zur Provision bei Tornowski Immobilien

Transparente Informationen zu unseren Maklerleistungen
Als zugelassener Immobilienmakler mit Gewerbeerlaubnis gem. §34c GewO (erteilt durch das Ordnungsamt Stadt Bremerhaven am 02.07.1981) sind wir berechtigt, für unsere Dienstleistungen eine Provision zu erheben.
Wichtig: Unsere Provision wird nur bei erfolgreichem Abschluss fällig. Sie zahlen nur, wenn wir erfolgreich für Sie waren.
Die Höhe der Maklerprovision wird individuell vereinbart und im Maklervertrag festgehalten. Sie richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den marktüblichen Konditionen.
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das sogenannte "Bestellerprinzip" für den Kauf von Wohnimmobilien. Dies bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Provision zahlt.
Bestellerprinzip:
Bei einem Verkauf wird die Provision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, sofern beide Parteien vom Makler betreut werden. Die Aufteilung erfolgt zu gleichen Teilen (50/50).
Professionelle Exposés und Online-Marketing
Hochwertige Immobilienfotografie und 3D-Rundgänge
Persönliche Beratung und Besichtigungen
Begleitung bis zum Notartermin
Wir legen großen Wert auf Transparenz und faire Geschäftsbeziehungen. Alle Provisionsvereinbarungen werden klar und verständlich im Vorfeld kommuniziert und vertraglich festgehalten.
Bei Fragen zur Provision oder zu unseren Leistungen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Tornowski Immobilien
Marie-Luise Tornowski
Kälbermoor 13, 25492 Heist
Telefon: +49 (0) 157 7586 1950
E-Mail: info@tornowski-immobilien.de
Zuständige Aufsichtsbehörde: IHK Kiel | Ordnungsamt Kreis Pinneberg, Kurt-Wagner-Str. 11, 25337 Elmshorn | USt. ID: DE28982258
Wir beraten Sie gerne persönlich und transparent zu allen Fragen rund um die Maklerprovision. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch.